ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle zwischen imageevent (nachfolgend kurz „IE“ ) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen von IE. Die AGB von IE gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und IE geschlossenen Vertrages, es sei denn, IE hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt. Die AGB von IE gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
2. Umfang der Leistungspflicht von IE
2.1 Die vertragliche Verpflichtung für IE ist die Erbringung der jeweils im Einzelfall vereinbarten Leistung, nicht ein zu benennender wirtschaftlicher Erfolg.
2.2 Soweit zwischen den Parteien ansonsten keine verbindliche Bestimmung des Leistungsumfangs vorgenommen ist, gilt der Inhalt des von IE angefertigten und von Auftraggeber abgezeichneten Auftrages. Dort gilt jeweils der Auftrag mit dem aktuellsten Datum.
2.3 IE ist berechtigt zur Erbringung der vereinbarten Leistung Dritte einzuschalten. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich über IE.
2.4 IE wird versuchen, Änderungsverlangen der Auftraggebers Rechnung zu tragen. Werden diese Leistungsänderungen nachträglich ausgesprochen und führen zu einem Mehraufwand durch IE, ist dieser zusätzlich zu vergüten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit zwischen den Parteien keine verbindliche anderslautende Vereinbarung in Schriftform vorgenommen ist, sind alle Rechnungen von IE innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
3.2 Vereinbarte AConto-Rechnungen sind sofort zu begleichen.
3.3 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so schuldet er ab dem Zeitpunkt der abgelaufenen Zahlungsfrist die Zahlung von Zinsen in Höhe von 5% p.a..
3.4 Kommt es bei der Erbringung von Leistungen durch IE zu Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat der Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, die Zahlungen zu leisten, als seien die Leistungen von IE vollständig erbracht worden.
4. Haftung, Verjährung
4.1 Der Auftraggeber trägt das Risiko für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Aktion.
4.2 Alle Unterlagen und Gegenstände, die vom Auftraggeber an IE übergeben werden, sind von IE innerhalb von 20 Tagen nach Auftragsende an den Auftraggeber zu übergeben.
4.3 Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von IE beruhen und nicht auf Ersatz von Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet sind und nicht auf Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten beruhen, verjähren nach 1 Jahr ab Entstehung des Schadens.
5. Datenschutz
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Die Verantwortung des Dateninhaltes verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber. IE ist für die Datensicherung der Phase der Auftragsabwicklung verantwortlich und haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu IE keine von IE zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen ohne Zustimmung von IE zu beschäftigen. Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist IE berechtigt eine Konventionalstrafe in Höhe von EURO 4.000,00 zu verlangen.
7.Verschwiegenheitspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, absolute Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit IE zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und Unterlagen als vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der gemeinsamen Vertragsbeziehung hinaus.
8. Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und IE ist Berlin.
8.2 Die Vertragsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Änderungen
Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages oder der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in den jeweiligen Einzelverträgen und den AGB.